Grundgesetz der Kinder-OASE
Damit sich auch wirklich jede/r in der Kinder-OASE zuhause und wohl fühlen kann, müssen einige Regeln von allen EinwohnerInnen und HelferInnen befolgt werden:
§ 1 Der Pinguin hat immer Recht.
§ 2 Sollte dies einmal nicht der Fall sein, tritt automatisch § 1 in Kraft.
§ 3 Ansonsten sind alle EinwohnerInnen gleich und wertvoll. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten.
§ 4 Alle EinwohnerInnen verhalten sich so, dass es dem Miteinander in der Kinder-OASE nicht schadet. Alle gehen friedlich, gewaltfrei und umsichtig miteinander und mit dem Material sowie der Einrichtung der Kinder-OASE um.
§ 5 Jede/r EinwohnerIn bekommt im Einwohneramt einen Kinder-OASEN-Pass. Bei Verlust fällt eine Gebühr für ein neues Dokument an.
§ 6 Die offizielle Währung der Kinder-OASE ist der Fischling.
§ 7 Um Fischlinge zu verdienen, muss jede/r EinwohnerIn in der Kinder-OASE arbeiten. Die Vergabe von Arbeitsplätzen erfolgt über das Kinder-OASEN-Jobcenter.
§ 8 Die Kinder-OASE wird vom Pinguin regiert. Dabei hilft ihm der Kinder-OASEN-Rat und vertritt gleichzeitig die Wünsche der EinwohnerInnen. Dieser Rat wird von den Pinguin-HelferInnen benannt.
§ 9 Nach dem Frühstück findet die morgendliche Begrüßung des Pinguins an der Bühne statt. Die Teilnahme ist für alle EinwohnerInnen verpflichtend.
§ 10 Allgemeine EinwohnerInnen-Pflichten in der Kinder-OASE: